UVV Prüfungen

Die Unfall-Verhütungs-Vorschrift (UVV) ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften und beinhaltet die Pflichten von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

 

Die UVV regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln. Sie stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Betreiber*innen haben eigenständig dafür zu sorgen, dass alle eingesetzten Hebezeuge (Arbeits- und Betriebsmittel) in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen bzw. eine befähigte Person (UVV-Prüfung (Prüfungen nach DGUV)) geprüft werden.

 

Ist eine UVV Prüfung Pflicht?
Ja. Im Falle eines Unfalls mit einem nicht geprüften Arbeitsmittel entfällt der Versicherungsschutz (z.B. Berufsgenossenschaft).

Die Abkürzung UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift und diese macht es für Arbeitgeber und Gewerbetreibende zu einer Pflicht Ihre Arbeitsmittel aus der Kran- und Hebetechnik jährlich auf Ihre Funktion und Betriebssicherheit zu prüfen. Im Falle eines Unfalls mit einem nicht geprüften Arbeitsmittel entfällt die Kostenübernahme seitens der entsprechenden Versicherung (z.B. Berufsgenossenschaft).

 

Wer darf eine UVV Prüfung nach der entsprechenden DGUV Vorschrift durchführen?
Die jährliche Prüfung (bei Bedarf auch in einem höheren Turnus) muss durch einen Sachkundigen erfolgen. Durch seine Ausbildung, fachliche Kompetenz und seine Kenntnisse über die Vorschriften der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit, wird eine Person zu einem Sachkundigen.

 

Was muss bei einer UVV Prüfung beachtet werden?
Zur regelmäßigen Prüfung wird eine Sicht- und Funktionsprobe durchgeführt. Hiermit soll festgestellt werden, ob das Arbeitsmittel weiterhin den Sicherheitsanforderungen entspricht und gleichzeitig seine Funktion erfüllt.

 

Was passiert bei einer nicht bestandenen Prüfung?
Dies ist abhängig vom aufgetretenen Mangel. Birgt der festgestellte Mangel eine Gefahr für das Bedienpersonal, das zu handhabende Bauteil oder das Arbeitsmittel direkt, muss das Prüfobjekt umgehend gesperrt werden bis dieser Mangel durch eine Fachfirma abgestellt wurde. Beeinträchtigt der festgestellte Mangel zum Beispiel die Funktion im geringen Maße, kann das Arbeitsmittel weiter betrieben werden. Der festgestellte Mangel muss innerhalb der vom Sachkundigen festgelegten Frist behoben werden.

 

Wie oft muss die UVV Prüfung erfolgen?
Die Unfallverhütungsvorschrift schreibt vor, dass mindestens einmal pro Jahr geprüft werden muss. Bei Bedarf kann dies auch halbjährlich oder häufiger erfolgen. Dies wird oft praktiziert bei Arbeitsmitteln, welche unverzichtbar sind für die Produktion in der Serienfertigung.